Steueramt

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer und Ortstaxe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.

Zuständigkeiten

Das Steueramt ist zuständig für die Festlegung der Tarife und die Einhebung der Gemeindesteuern und -gebühren (Gemeindeimmobiliensteuer - GIS, Aufenthaltssteuer und Ortstaxe, Trink- und Abwasser, Müllentsorgung, Fernwärme), inklusive Zwangseintreibung, Müllsackausgabe, Verwaltung Wertstoffhof.

Art der Organisation

Abteilung

Verwaltungsbereich

Gemeindesekretär

Verwaltungsbereich

Lageplan

RATHAUSPLATZ 1, 39040 SALURN
Raum: 2.01/2.02 - 2. Stock

Verantwortlich

Paolo Corradini

Verantwortlicher

Mitarbeiter

Orte

Gemeinde Salurn an der Weinstraße

Rathausplatz 1, 39040 Salurn

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024, 17:00 Uhr