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Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.22 vom 18.07.2022 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.
Die Kommission wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.44 vom 26.11.2020 ernannt.In die Zuständigkeit der Arbeitskommission fällt die Bewertung und Überprüfung der Bereiche Raumordnung und Mobilität des Gemeindegebietes von Salurn.
Die Gemeindekommission für Raum und Landschaft wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 20/2021 vom 29.04.2021 ernannt.
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Abgabetermin für die Sitzung vom 15.03.2024= 01.03.2024 Abgabetermin für die Sitzung vom 14.06.2024=...
Abgabetermin für die Sitzung vom 02.02.2024= 19.01.2024 Abgabetermin für die Sitzung vom 15.03.2024= 01.03.2024...
Gemäß und im Sinne der Artikel 60 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“...
Zur Erreichung der Ziele gemäß Artikel 26 des L.G. Nr. 9/2018 müssen die Gemeinden für die historischen...
Ensembleschutzplan
Gemeindebauordnung
Verordnung für die Einführung der Vermögensgebühr
Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr
Verordnung über die Organisation der Verwaltungsverfahren und Einrichtung der Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten
Verordnung für den geförderten Wohnbau