Dienstordnung der Hausmeister von gemeindeeigenen Gebäuden

27.01.2015

Die Dienstordnung der Hausmeister von gemeindeeigenen Gebäuden wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.19 vom 12.02.1993 genehmigt, und mit Gemeinderatsbeschluss Nr.23 vom 29.06.2006 und Nr.19 vom 29.04.2009 abgeändert.

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