Man teilt mit, dass das Steueramt der Gemeinde Salurn a.d.W. den gesamten Monat September geschlossen...
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.22 vom 18.07.2022 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.
Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.51 vom 09.10.2015 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.
Zuletzt aktualisiert: 10.04.2024, 22:54 Uhr