Die Gemeindeleitstelle wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.52 vom 29.12.2020 ernannt.
In jeder Gemeinde wird eine Gemeindeleitstelle für den Zivilschutz errichtet. Die Mitglieder der Gemeindeleitstelle werden vom Gemeinderat ernannt; sie haben die Aufgabe, den Bürgermeister in der Vorhersage, in der Vorbeugung und in der Durchführung der im Katastrophenfall zu ergreifenden Maßnahmen, die auf dem eigens zu auszuarbeitenden Gemeindezivilschutzplan fußen, zu unterstützen.
Die Gemeindeleitstelle bleibt in der Regel für die Dauer der Legislatur im Amt, auf jeden Fall bis zu ihrer Erneuerung.