Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 17 vom 24.07.2020 wurde die Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr genehmigt. Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 8 vom 15.02.2022 wurde die Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr abgeändert.