Mit Landesgesetz Nr.9/2018, betreffend „Raum und Landschaft“ wurde die Servicestelle für Bau- und Landschaftsangelegenheiten eingerichtet.
Das zur Erlangung des Baurechtstitels zu hinterlegende Bauprojekt muss die Bestimmungen der urbanistischen Planungsinstrumente, der Gemeindebauordnung und der geltenden städtebaulichen und baurechtlichen Regelung berücksichtigen sowie alle für die Durchführung des Eingriffs vorgeschriebenen und gemäß den geltenden Vorschriften einzuholenden Stellungnahmen/Gutachten, Einvernehmen, Absprachen, Unbedenklichkeitserklärungen oder anderen wie auch immer benannten Zustimmungsakte.
Im Dokument werden sämtliche Aspekte im Detail beschrieben.