Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.52 vom 23.11.2023 genehmigt.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

12.12.2023

Beschreibung

Die Verordnung beschreibt, wie nicht gefährliche Sonderabfälle, die bei bestimmten Tätigkeiten anfallen, als Hausmüll behandelt werden.
Diese Abfälle können in Recyclinghöfen oder durch andere Sammelsysteme entsorgt werden.

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application/pdf

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Veröffentlichungsdatum

12.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 17.08.2025, 19:52 Uhr

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