Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 17 vom 24.07.2020 wurde die Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr genehmigt. Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 8 vom 15.02.2022  wurde die Verordnung über die Festsetzung und Einhebung der Eingriffsgebühr abgeändert.

Kategorien
Veröffentlichungsdatum

28.07.2020

Beschreibung

    • Die Verordnung legt fest, dass für Bauvorhaben eine Eingriffsgebühr erhoben wird, die sich nach den Erschließungskosten und den Baukosten richtet.
    • Es werden die Berechnungsgrundlagen und die Höhe der Gebühr sowie mögliche Reduzierungen und Befreiungen beschrieben.
    • Die Verordnung enthält Regeln zur Zahlung, Rückerstattung und Verrechnung der Eingriffsgebühr 

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Veröffentlichungsdatum

28.07.2020

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Zuletzt aktualisiert: 16.09.2025, 14:59 Uhr

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