Verordnung für die vorzeitige Löschung der Bindung laut Art. 79 L.G. 13/97.

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.24 vom 12.09.2012 wurde die Verordnung betreffend die Löschung der Bindung laut Art.79 des Landesraumordnungsgesetzes genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

12.11.2012

Beschreibung

Diese Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zum Artikel 79- bis des Landesgesetzes vom 11.8.1997, Nr. 13 und nachfolgende Änderungen (Landesraumordnungsgesetz), und betrifft die Löschung der Bindung des konventionierten Wohnbaus

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12.11.2012

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Zuletzt aktualisiert: 22.08.2025, 13:18 Uhr

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