Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die Gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll

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Veröffentlichungsdatum

12.12.2023

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Die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinien für die gleichartigkeit von nicht gefährlichen Sonderabfällen und Hausmüll wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.52 vom 23.11.2023 genehmigt.

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Veröffentlichungsdatum

12.12.2023

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Zuletzt aktualisiert: 05.03.2024, 22:43 Uhr