Mit Ausschussbeschluss Nr.220 vom 30.10.2024 wurde die Ernennung eines einzigen Projektverantwortlichen (EPV) im Rahmen des PNRR-Projektes 1.4.5 "Plattform für digitale Benachrichtigungen" verfügt.
Die Ernennung ist von Art. 48 des G.D. Nr. 77/2021 vorgeschrieben.