Öffentliche Veranstaltungen

Für Unterhaltungsveranstaltungen mit einer Höchstdauer von 2 Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl...

Veröffentlichungsdatum:

01.10.2022

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Für Unterhaltungsveranstaltungen mit einer Höchstdauer von 2 Tagen und einer vorgesehenen Besucherzahl von weniger als 2000 Personen ist eine entsprechende Bewilligung des zuständigen Bürgermeisters einzuholen.
Der Veranstalter muss für die Bereitstellung eines angemessenen Ordnungs- und Rettungsdienstes sorgen und der Verschmutzung der Umwelt vorbeugen. Außerdem sind die hygienisch – sanitären Vorschriften zu beachten.
Die Genehmigungen für Veranstaltungen die sich auf mehr als 2 Tage erstrecken oder mehr als 2000 Personen betreffen sowie für sämtliche Zeltfeste werden vom Landeshauptmann erteilt und müssen beim Amt für Verwaltungspolizei der Autonomen Provinz Bozen, Crispistraße 3 in Bozen beantragt werden.
Voraussetzungen:
    • Volljährigkeit und Zuverlässigkeit des Veranstalters
    • Verfügbarkeit einer geeigneten Veranstaltungsstätte
Unterlagen:
    •  Antrag um Bewilligung der Veranstaltung (dieser muss mindestens 10 Tage vor Abhaltung der Veranstaltung vorgelegt werden)
    • Tätigkeitsbeginnerklärung bei der Autorengesellschaft SIAE (wenn Musik gespielt oder Eintritt verlangt wird)
    • Sanitäres Gutachten (bei der Verabreichung von Speisen und Getränken)
    • Liste des Personals mit gültigem Sanitätsausweis (bei Verabreichung von Speisen und Getränken
    • Erklärung über die fachgerechte Installation der Elektro und/oder Gasanlage (für Veranstaltungen im Freien) und über die Kühlung der Speisen
Nähere Informationen finden Sie im Südtiroler Bürgernetz.

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Zuletzt aktualisiert: 12.03.2024, 16:18 Uhr

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