Landesbeiträge zum Abbau und zur Entsorgung von Asbest an Wohngebäuden

Mit Beschluss Nr. 431 vom 15. Mai 2018 besteht für Privatpersonen die Möglichkeit, um einen Beitrag zum Abbau und zur Entsorgung von Asbest an in Südtirol bestehenden Wohngebäuden einschließlich der zugehörigen Nebengebäude anzusuchen.

Veröffentlichungsdatum:

19.07.2018

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