Vorschlag zur Abänderung des Gemeinde-Landschaftsplanes

Gemäß und im Sinne von Art. 48 und 53 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und...

Veröffentlichungsdatum:

01.09.2026

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1 Minute

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agricoltura

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Beschreibung

Gemäß und im Sinne von Art. 48 und 53 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9 „Raum und Landschaft“ - wird die Öffentlichkeit darüber informiert, dass der Gemeindeausschuss mit Beschluss Nr. 178 vom 12.08.2026 die folgende Änderung des Gemeinde-Landschaftsplanes genehmigt hat:

Vorschlag zur Abänderung des Gemeinde-Landschaftsplanes"Grün- Grün" (Art. 48 des. L.G. 9/2018) von Wald in Landwirtschaftsgebiet vom 2.888 m² der G.p. 2269/1 K.G. Salurn – 1° Maßnahme

Der Beschluss und die diesbezüglichen Unterlagen sind ab der Veröffentlichung im Bürgernetz der Autonomen Provinz Bozen und in der Servicestelle für Bau-und Lansschaftsangelegenheiten 30 Tage verfügbar.

Jeder kann während der genannten Zeitspanne in die Akten Einsicht nehmen und dagegen  Einwände oder Vorschläge einbringen.

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Zuletzt aktualisiert: 01.09.2026, 10:23 Uhr

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