Gemeindekommission für die Unbewohnbarkeitserklärungen

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.51 vom 09.10.2015 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.

Mitglieder

Ersatzmitglieder

  • Dr. Karin Plank (Techniker der Landesabteilung für den geförderten Wohnungsbau der Autonomen Provinz Bozen)

DEU