Organe

Informationen über Gemeindeausschuss und Gemeinderat, einschließlich der Einberufungen, der Aufzeichnungen von Sitzungen und der Protokolle.

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Bürgermeister

Der Bürgermeister wird von den Bürgern in allgemeiner und direkter Wahl gewählt. Er ist das für die Verwaltung
der Gemeinde verantwortliche Organ. (Art.56 des Kodex der örtlichen Körperschaften der Autonomen Region Trentino-Südtirol.

Gemeindeausschuss

Der Gemeindeausschuss setzt sich aus dem Bürgermeister und 4 Gemeindereferenten zusammen.

Gemeinderat

Der Gemeinderat setzt sich aus 18 Mitgliedern zusammen.

Bibliotheksrat

Der Bibliotheksrat wurde mit Gemeinderatsbeschluss Nr.42 vom 26.11.2020 ernannt.

Gemeindekommission für die Unbewohnbarkeitserklärungen

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.22 vom 18.07.2022 wurde die Kommission ernannt, die im Sinne des Art.130 des L.G.17.12.1998 Nr.13 für die Erteilung der Gutachten zur Ausstellung der Unbewohnbarkeitserklärung zuständig ist.

Gemeindekommission zur Erstellung der Verzeichnisse der Laienrichter

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr.41 vom 26.11.2020 wurde die Gemeindekommission zur Erstellung der Gemeindeverzeichnisse für Volksrichter von Schwurgerichten und Berufungsschwurgerichten für die Legislaturperiode ernannt.